Mit der verbindlichen Buchung einer Ferienwohnung/eines Zimmers über den Vermieter, die schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt ein Vertragsabschluss zustande. Der Vertrag wird wirksam, sobald sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Buchungsbestätigung durch den Vermieter erfolgt ist.
Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn die Zahlungsfristen gemäß § 2.1 nicht eingehalten werden. Vermietung an Minderjährige ist nur mit schriftlicher Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person möglich.
Die Zahlung mittels Verrechnungsscheck ist ausgeschlossen.
Bei verbindlicher Buchung ist der Gesamtbetrag vor dem Check-In zu überweisen oder bar bei Anreise zu entrichten.
Bei kurzfristiger Buchung (ab 2 Tage vor Reiseantritt) ist der Betrag unverzüglich zu zahlen. Eine Kaution wird nicht erhoben.
Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme der Ferienwohnung/des Zimmers und endet am Abreisetag um 10:00 Uhr, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Verlust eines Schlüssels sind die Kosten für den Austausch des Schließsystems vom Mieter zu tragen.
Die Ferienwohnung/Das Zimmer ist bis 10:00 Uhr in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Türen und Fenster sind zu schließen, sämtliche Schlüssel persönlich auszuhändigen.
Das Mietobjekt wird ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Personen bereitgestellt. Änderungen bedürfen der Zustimmung des Vermieters.
Haustiere sind erlaubt. Rauchen ist innerhalb der Ferienwohnungen/Zimmer sowie im Gebäude nicht gestattet. Bitte nutzen Sie die Terrasse.
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln. Schäden oder Fehlbestände sind unverzüglich zu melden.
Der Vermieter ist zur vertragsgerechten Bereitstellung verpflichtet. Bei höherer Gewalt haftet der Vermieter maximal in Höhe des gezahlten Mietpreises.
Der Vermieter überlässt dem Mieter ein E-Bike inklusive Helm für den vereinbarten Zeitraum.
Das E-Bike ist spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe können zusätzliche Kosten entstehen.
Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter haftet für Schäden am Fahrrad, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen.
Der Mieter verpflichtet sich, die geltenden Straßenverkehrsregeln einzuhalten. Das Fahrrad darf nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen genutzt werden.